In Brandenburg besteht das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) (dazu Verwaltungsgebührenordnung) seit dem 20. März 1998 und ist somit das älteste seiner Art in Deutschland.
Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge (Festschrift 10 Jahre Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg) liegt der Schwerpunkt des Interesses auch hier auf den "kleinen Dinge des Alltags": Bauvorhaben in der eigenen Straße, die Konzeption einer Schulsportanlage, die geplante Ortsumfahrung, die Verkehrsüberwachung, die Kosten für Wasser und Abwasser, die Nutzung der Schwimmhalle, die Errichtung eines Kinderspielplatzes oder einer verkehrsberuhigten Zone oder die Genehmigung für Abwassereinleitung in einen Park (Versickerungsanlage).
Die Beispiele von Infomationsanfragen in Brandenburg sind typische Informationsanfragen aus den Tätigkeitsberichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg entnommen.
Aktuelles aus Brandenburg
- Newsletter 1/2013 des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern
- Gesetz: Brandenburger Akteneinsichtsrecht tritt in Kraft!
- 2. Lesung: Das AERG wird angenommen
- Ausschuss: Der Innenausschuss empfiehlt die Zustimmung
- Brandenburg: Landtag überweißt Entwurf an die Ausschüsse
- Entwurf: SPD bringt Entwurf für Akteneinsichtsrecht (AERG) in den Landtag ein.