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Warnungen vor Lebensmitteln und Information der Öffentlichkeit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilt auf seiner Webseite mit: "Ab 1. September 2012 sind die Behörden aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorschrift verpflichtet, die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmers über bestimmte herausgehobene Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zu informieren. Das können beispielsweise Informationen darüber sein, dass eine Höchstmengenüberschreitung eines Pflanzenschutzmittels in einem Lebensmittel oder gravierende Hygienemängel in einem Lebensmittelbetrieb festgestellt wurden. Diese Veröffentlichungen stellen keine Warnung vor den aufgeführten Produkten und Betrieben dar, sondern sollen im Sinne der Markttransparenz eine aktive Information der Verbraucher gewährleisten. Die Informationen werden einheitlich nach Ablauf von 6 Monaten ab der Einstellung automatisch wieder von der Plattform gelöscht. Wird der Verstoß zwischenzeitlich beseitigt, bzw. der Mangel behoben, so wird dies bei dem jeweiligen Eintrag vermerkt."

Im Augenblick gibt es noch keine Einträge, aber wie der Münchner Merkur am 3.8.12 berichtet, erwartet das Amt, dass sich die Liste ab Mitte September füllen wird. Und Amtsleiter Andreas Zapf rechnet dann auch damit, dass einige der betroffenen Betriebe gegen den "Hygiene-Pranger" (Münchner Merkur) klagen werden.

Link zu den Lebensmittelwarnungen: LGL - Lebensmittelwarnungen