"Der Entwurf ist von der CDU im Justiz- und im Innenausschuss bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt worden", begründete der parlamentarische Geschäftsführer, Uwe Höhn, den überraschenden Schritt während der gestrigen Plenarsitzung.
Um der CDU-Mehrheitsfraktion, die 2002 bereits den ersten SPD-Vorstoß für ein Informationsfreiheitsgesetz vereitelte, den zweiten Versuch schmackhafter zu machen, hatte Höhn auf die fast identische Fassung des Gesetzestextes im unionsgeführten Schleswig-Holstein verwiesen. Fiedler und Co. blieben allerdings bei ihrer Überzeugung, dass die Thüringer schon über ausreichend Kontrollmöglichkeiten gegenüber den Behörden verfügen. Eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss zum Thema wurde deswegen Anfang dieses Jahres abgelehnt. Mit CDU-Mehrheit war schließlich beschlossen worden, dass Auskünfte nur dann erteilt werden müssen, wenn ein rechtliches Interesse des Antragstellers vorliegt. Der muss außerdem "Unionsbürger" sein und seinen Wohnsitz in der EU haben. Landtag, Rechnungshof, Gerichte oder der Landes-beauftragte für Datenschutz müssten vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden.
Angesichts solcher Beschlussempfehlung an den Landtag wetterte Dieter Hausold, Fraktionschef von PDS/Die Linke, etwas über ein "Informationsunfreiheitsgesetz", dem die Zustimmung nicht gewährt werden könne. Sein Pendant bei der SPD, Christoph Matschie, forderte ein Eil-Gutachten beim parlamentarischen Dienst über die Rechtmäßigkeit von gravierenden Änderungen an, mit denen der Gesetzentwurf auf den Kopf gestellt wurde. Da die Auskunft der Juristen der CDU den Rücken stärkte, zog Matschie schließlich die Notbremse.
"Die Regierungspartei hat sich in den Beratungen zum Gesetz bis heute absolut indiskutabel verhalten und wieder einmal gegen mehr Bürgerrechte gehandelt", sagte Höhn. Erst habe der Entwurf monatelang im Ausschuss geschmort, bis er schließlich von den Christdemokraten bis zur Unkenntlichkeit verschlimmbessert worden sei.
Matschie kündigte am Rande der Plenarsitzung einen neuen Vorstoß für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz an. Einen Termin könne er noch nicht nennen, sagte er. Der müsse erst mit den Mitgliedern der Fraktion abgestimmt werden.
Die CDU kündigte gestern an, ihre Änderungen als eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Und zwar schon nach der Sommerpause, die vom 19. Juli an bis Ende August dauert.