Mitnichten, sagt Hermann Striedl. In seinem Gastbeitrag für regensburg-digital.de rechnet der pensionierte Richter mit der Informationspolitik in Deutschland im Allgemeinen und Regensburg im Speziellen ab.
Striedl, Jahrgang 1938, ist Mitglied der ödp. Dort ist er Leiter des Bundesarbeitskreises Demokratie und Mitglied der Programmkommission.
Keine Kehrtwende
Regensburg soll nach mehreren – von der Stadtratsmehrheit immer wieder abgelehnten – Anträgen der Oppositionsparteien nunmehr doch eine Informationsfreiheitssatzung erhalten. Diesmal hat den Antrag die Stadtratsmehrheit aus CSU und SPD eingereicht, so dass zu erwarten ist, dass dieser Antrag angenommen wird.
Bedeutet dies eine Kehrtwendung der Öffentlichkeitspolitik der Stadt Regensburg? Mitnichten!
Ein Nachgeben, um sich nicht lächerlich zu machen
Tatsächlich erlässt Regensburg diese Satzung, da nach Vorgabe der EU ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ und ein „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ postuliert wird.
Nachdem von der EU ein „Umweltinformationsgesetz“ geschaffen wurde, nachdem durch die EU für Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz erzwungen wurde, nachdem mehr und mehr Bundesländer und Kommunen sich gezwungen sahen, entsprechende Vorschriften zu erlassen, gibt auch die Stadt Regensburg oder vielmehr die Stadtratsmehrheit nach.
Dies entspricht nicht einer besseren demokratischen Einsicht des Oberbürgermeisters und seiner Stadtratsmehrheit. Das Nachgeben ist erforderlich, um Regensburg nicht lächerlich zu machen, um von Verfassungsgerichten keine schallende Ohrfeige zu erhalten.
Lesen Sie weiter in dem Gastbeitrag: „Selbst eingeräumtes Geheimhaltungsrecht“