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Landkreis Kelheim: Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten.

Das Auskunftsrecht gilt für die Landkreisbürger und juristische Personen mit Sitz im Landkreis, die Informationsfreiheits-Satzung ist am 15.2.2011 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2012 außer Kraft. Das Kostenverzeichnis sieht für die Erteilung einfacher Auskünfte Gebührenfreiheit vor, für die Einsichtnahme von Akten, wenn dafür zum Schutz privater Interessen Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen, bis zu 1000 Euro Gebühren. So erfreulich es ist, dass nun erstmals auch ein Landkreis eine Satzung erlassen hat, gibt diese außergewöhnlich hohe Gebühr Anlass für kritische Nachfragen.

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