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Informationsfreiheitsbeauftragte von Bund und Ländern fordern:
Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!

Vor zwei Tagen fand in Erfurt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und elf Bundesländern statt. Der Freistaat Bayern ist, da seine Bürgerinnen und Bürger nach dem Willen der CSU-Staatsregierung kein Recht auf Informationsfreiheit und Akteneinsicht haben, in diesem wichtigen Gremium nicht vertreten.

In Kürze, am 16. Dezember, wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Peter Schaar turnusgemäß aus seinem Amt verabschiedet. Die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder zeigen sich über Meldungen besorgt, wonach Schaars Tätigkeit enden wird, ohne dass im Bundestag ein Nachfolger gewählt ist.

Wie immer haben die Informationsfreiheitsbeauftragten auch diesmal eine "Entschließung" verabschiedet. Darin fordern sie, die Informationsfreiheit zu einem verfassungsmäßig garantierten Recht zu machen. Unter anderem betonen sie auch die Notwendigkeit, ein einheitliches Informationsrecht zu schaffen, das die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes in einem Gesetz zusammenfasst. Zudem sollte das bestehende Informationsfreiheitsrecht im Sinne eines Transparenzgesetzes mit umfassenden Veröffentlichungspflichten nach den Open-Data-Grundsätzen weiterentwickelt werden.

Den vollständigen Wortlaut der Entschließung finden Sie hier: http://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/informationsfreiheit/entschlie__ung_27._ifk_forderung_neue_legislaturperiode.pdf