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Hamburg: Informationsfreiheitsgesetz verbessert

Am 28. Februar 2009 ist das Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes in Kraft getreten. Der Anwendungsbereich des HmbIFG erstreckt sich nunmehr auch auf den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung. Auch ist jetzt jede natürliche und juristische Person des Privatrechts antragsberechtigt. Zusätzlich wurden einige Ausschlussgründe gestrichen.

Die Gebührenordnung gilt unverändert fort.

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