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Grüne beantragen Informationszugangsgrundrecht im Grundgesetz

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 5 - Freiheit und Meinung, der Kunst, des Informationszugangs und der Wissenschaft - Informationszugangsgrundrecht) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat abermals einen Gesetzesentwurf zur Einfügung eines Informationszugangsgrundrechts in das Grundgesetz eingebracht. Durch das neue Grundrecht wird dem Recht der Bürgerinnen und Bürgern auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Verfassungsrang eingeräumt. Auch Private sollen nach der Verfassung auskunftspflichtig sein, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder die Transparenz den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient.

Die Forderung nach einem Grundrecht auf Informationszugang ist kein Akt der Symbolpolitik, im Gegenteil: die Praxiserfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz, einer Errungenschaft grüner Regierungsbeteiligung, zeigen, dass ohne eine grundrechtliche Absicherung die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger nicht voll realisierbar sind.

http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/GE_Informationszugangsgrundrecht_F143-12.pdf