Der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag mit 7 zu 3 Stimmen den Gesetzentwurf abzulehnen. (DS 4/2522)
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Der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag mit 7 zu 3 Stimmen den Gesetzentwurf abzulehnen. (DS 4/2522)