Der Gesetzentwurf wird von dem im Innenausschuss beschlossenen Fassung angenommen und dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. (Drucksache 2/4999)
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Der Gesetzentwurf wird von dem im Innenausschuss beschlossenen Fassung angenommen und dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. (Drucksache 2/4999)