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Dachau: SPD beantragte Informationsfreiheits-Satzung für die Stadt Dachau

Die SPD-Fraktion hat beim Oberbürgermeister beantragt, eine Satzung zur Informationsfreiheit für die Stadt Dachau zu erlassen. Als Vorbild könne die Satzung von Nürnberg gelten.

Aus der Begründung:

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist sowohl im Grundgesetz in Art. 5, als auch in der Bayerischen Verfassung in Art. 112 enthalten.

Damit kein Demokratiedefizit entsteht, ist es von großer Bedeutung, die Verwaltung bürgernah und transparent zu gestalten. Informationen sollten immer öffentlich zugänglich sein, denn sie gehören der Allgemeinheit und nicht der Behörde. Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Dies bedeutet, dass der Antragssteller seinen Antrag auf Akteneinsicht nicht begründen muss.

Der Zugang erfolgt jedoch nicht komplett bedingungslos. Ein Informationsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz.

Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Nachtrag von Viktoria Großmann / SZ vom 6.10.2011:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hatte in der vergangenen Woche die Stadtverwaltung beauftragt, die Satzung auszuarbeiten. Die Information der Bürger soll sich auf Einsichtnahme beschränken; Akten oder Teile davon sollen nicht herausgegeben werden. Den Antrag hatte die SPD-Fraktion im Stadtrat im Mai gestellt. Auch in der Stadt waren vor allem die Verwaltungskosten diskutiert worden. Man einigte sich auf eine entsprechende Gebührenordnung für die Antragstelle