Die Fraktionen und Gruppierungen der ÖDP, der Grünen und der FDP stellten den Antrag:
Memmingen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Informationsfreiheits-Satzung in Anlehnung an die vom Stadtrat Passau beschlossene Informationsfreiheits-Satzung für die Stadt Passau.
Aus der Begründung:
„Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Es verfestigen sich Vorwürfe von Mauschelei und Vetternwirtschaft, wie sie gerade auch in unserer Stadt – ob berechtigt oder nicht – immer wieder erhoben, aber nie völlig ausgeräumt werden können. Die Zurückhaltung von Informationen sorgt bei der Bevölkerung nicht nur für Irritationen, sondern führt zu einem starken Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die Politiker und die Redlichkeit ihrer Entscheidungen. Vertrauensverlust führt in der Folge zu Politikverdrossenheit.
Auch und gerade auf kommunaler Ebene gilt: Geheimhaltung schürt Misstrauen. Offenlegung schafft Vertrauen. Mit einer Informationsfreiheits-Satzung kann eine Gemeinde/Stadt sich selbst dazu verpflichten, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich und damit nachvollziehbar zu machen.
Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten daher auch öffentlich zugänglich sein.
Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. „Voraussetzungslos“ bedeutet allerdings nicht „bedingungslos“. Ein Informationsfreiheits-Gesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Bundesdatenschutzgesetz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung und der öffentlichen Sicherheit.“
