Die Kitzinger bekommen ab dem 1. November 2009 einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht im Rathaus. Eine Satzung wird "den Zugang zu Informationen aus dem Wirkungskreis der Stadt Kitzingen" regeln und damit den Weg frei machen für das so genannte gläserne Rathaus.
Der Stadtrat hat am Donnerstag (= 8.10.2009) ohne Gegenstimme Ja zu der von der KIK beantragten Satzung gesagt. Die Satzung wird am 1. November 2009 in Kraft treten. Sie gilt zunächst für ein Jahr und wird dann unbefristet gültig, wenn der Stadtrat bis dahin nichts anderes entscheidet. Damit wird das seit 2006 beim Bund geltende Informationsfreiheitsgesetz in Kitzingen umgesetzt.
Wie berichtet, orientiert sich die Kitzinger Satzung an der Informationsfreiheitssatzung von Prien am Chiemsee. Sie wurde von der Rechtsrätin Susanne Schmöger an die Kitzinger Verhältnisse angepasst.
Dass das verbriefte Recht zur Akteneinsicht einen Sturm auf die Verwaltung auslöst, ist eher unwahrscheinlich. Einmal gilt das Recht nur für einen ganz beschränkten Teil der Akten und der weiteren im Rathaus vorhandenen Informationen (bestimmte Bausachen zum Beispiel). Es gibt jede Menge Bereiche, in die der Zugang nach dem Gesetz per Satzung verweigert werden muss. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen darunter, Informationen, die laufende Verfahren betreffen, aber auch alle personenbezogenen Daten und zum Beispiel alles, was die städtischen Töchter wie Stadtbetriebe, Bau GmbH oder auch die Licht-, Kraft- und Wasserwerke angeht.
Der Bund hat für seine Behörden 2006 im Informationsfreiheitsgesetz den Zugang zu Akten geregelt. Viele Bundesländer haben sich der Initiative des Bundes angeschlossen. In Bayern gibt es dieses Gesetz bisher nicht. Den Gemeinden hat der Freistaat freigestellt, den Informationszugang per Satzung zu regeln. Städte wie Prien am Chiemsee, Pullach im Isartal und Grasbrunn haben dies getan, Kitzingen hat sich jetzt angeschlossen.
