Die Kitzinger bekommen einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht im Rathaus. Eine Satzung wird "den Zugang zu Informationen aus dem Wirkungskreis der Stadt Kitzingen" regeln und damit den Weg frei machen für das so genannte gläserne Rathaus.
Das hat der Finanzausschuss des Kitzinger Stadtrats einstimmig beschlossen. Stimmt der Stadtrat am 10. Oktober ebenfalls zu, kann die Satzung am 1. November in Kraft treten. Sie gilt zunächst für ein Jahr und enthält auch die Gebühren, die für die Einsicht fällig werden. Damit wird das seit 2006 beim Bund geltende Informationsfreiheitsgesetz in Kitzingen umgesetzt.
In der Sitzung stellte Rechtsrätin Susanne Schmöger die entsprechende Satzung vor, die sich an der Informationsfreiheitssatzung von Prien am Chiemsee orientiert und leicht verändert bald auch in Kitzingen gelten soll.
KIK-Sprecher Klaus Christof zeigte sich zufrieden mit der schnellen Umsetzung des Antrags seiner Fraktion. Er lobte die Verwaltung ausdrücklich dafür, "dass das so schnell gegangen ist". Den Antrag hatte die KIK mit sich immer mehr breit machenden "Geheimhaltungstendenzen in Verwaltungen und in der Politik" begründet. Dem könne man mit dem "gläsernen Rathaus" entgegentreten.
Dass das bald geltende verbriefte Recht zur Akteneinsicht einen Sturm auf die Verwaltung auslöst, ist eher unwahrscheinlich. Einmal gilt das Recht nur für einen ganz beschränkten Teil der Akten und der weiteren im Rathaus vorhandenen Informationen (bestimmte Bausachen zum Beispiel). Es gibt jede Menge Bereiche, in die der Zugang nach dem Gesetz per Satzung verweigert werden muss. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen darunter, Informationen, die laufende Verfahren betreffen, aber auch alle personenbezogenen Daten und zum Beispiel alles, was die städtischen Töchter wie Stadtbetriebe, Bau GmbH oder auch die Licht-, Kraft- und Wasserwerke angeht.
Zum Hintergrund: Der Bund hat für seine Behörden 2006 im Informationsfreiheitsgesetz den Zugang zu Akten geregelt. Viele Bundesländer haben sich der Initiative des Bundes angeschlossen. In Bayern gibt es dieses Gesetz bisher nicht. Den Gemeinden hat der Freistaat freigestellt, den Informationszugang per Satzung zu regeln. Städte wie Prien oder Pullach haben dies getan, Kitzingen wird sich anschließen.
