Transparenz öffentlicher Behörden ist ein wichtiger Bereich im Rahmen der guten Regierungsführung (sog. "good governance") und Maßstab für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft. Sie zeigt, dass sämtliche Formen von Korruption unzulässig sind sowie eine aktive Auseinandersetzung mit der Regierungspraxis stattfindet. Ebenso ist sie Zeichen, dass eine Gesellschaft offen für die Teilnahme der Bürger an Selbstentwicklung und Ausübung der fundamentalen Grundrechte ist. Sie stärkt die Legitimität der öffentlichen Verwaltung und festigt das Vertrauen in sie.
Dieses Abkommen enthält das Recht, Einsicht in amtliche Dokumente zu erhalten. Eine Beschränkung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Dokumenten ist nur zulässig, wenn sie bestimmten Interessen wie der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung oder dem Schutz der Privatsphäre dient.
Die Konvention setzt Mindeststandards fest, die bei der Bearbeitung von Anträgen über dem Zugang zu amtlichen Dokumenten (Form und Gebühren für Zugang zu amtlichen Dokumenten), bei der Beantwortung der Anfrage sowie bei weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Während die Konvention eine aus den unterschiedlichen Erfahrung und Verfahren innerhalb der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats abgeleitete gemeinsame Grundlage darstellt, ist sie aber gleichzeitig auch durch Flexibilität gekennzeichnet. Diese ist notwendig, um eine gemeinsame Grundlage für die jeweiligen nationalen Gesetze zu schaffen, den einzelnen Gesetzgebern aber auch die Möglichkeit der Einräumung noch weitergehenden Zugangs zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten.
Eine Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Zugangs zu Amtlichen Dokumenten wird die Implementierung der Konvention durch die Mitgliedsstaaten überwachen.
Text der Konvention:
http://www.conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/AccessDoc.htm