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Pullach: Informationsfreiheitssatzung in Kraft getreten

Gemeinde lässt sich in die Akten schauen - Ohne Begründung im Rathaus in Akten und anderen Unterlagen stöbern? In Pullach ist das ab dem 1. März möglich. Denn der Gemeinderat hat eine "Informationsfreiheitssatzung" erlassen.

Wer sein Informationsrecht wahrnimmt, muss in einfachen Fällen nichts, sonst je nach Aufwand der Verwaltung zwischen fünf und 100 Euro zahlen. Die Idee vom "Gläsernen Rathaus" hatte die FDP-Fraktion, die damit die Arbeit der Verwaltung transparenter machen wollte. Die bisherige Voraussetzung eines "berechtigten Interesses" entfällt. Nach der Neuregelung besteht das Informationsrecht nur bei Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Dazu gehören unter anderem Bauleitpläne, Entwässerung, Feuerschutz, Gemeindestraßen, Haushalt, Kindergarten, Schule, Trinkwasserversorgung und Wohnungsbau. Kein erweitertes Informationsrecht gibt es dagegen bei den vom Staat übertragenen Aufgaben wie beim Bau- und Gewerbewesen oder bei Fragen der öffentlichen Sicherheit, des Straßenverkehrsrechts oder des Umweltschutzes.

Mit ihrem Antrag rannte die FDP sowohl bei den anderen Fraktionen wie auch bei Bürgermeister Jürgen Westenthanner (CSU) offene Türen ein. Die Satzung gilt unbefristet, wenn das Gremium nichts Gegenteiliges bis Ende des Jahres beschließt. Die Kosten für die Akteneinsicht bewegen sich nach dem Vorschlag der Verwaltung ähnlich dem bereits geltenden Kostenverzeichnis je nach Aufwand zwischen fünf und 100 Euro. Einfache mündliche und telefonische Auskünfte sind aber auch künftig kostenlos.

Nachtrag vom 5.3.2010:

Seit den 1.1.2010 ist die Informationsfreiheitssatzung unbefristet in Kraft.

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