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2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: – Transparenz ist noch längst nicht selbstverständlich –

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute den zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008/2009 vorgelegt.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte:

Bei der Übergabe meines ersten Tätigkeitsberichts vor zwei Jahren war ich voller Zuversicht, dass Transparenz und Informationsfreiheit im Behördenalltag bald zur selbstverständlichen Normalität werden. Nach zwei Jahren zeigt sich jedoch, dass sich der Informationsfreiheitsgedanke noch nicht überall durchgesetzt hat. Es bedarf offenbar noch erheblicher Anstrengung, ehe wir eine transparente Bundesverwaltung haben!
Schaar verweist in diesem Zusammenhang auf den unzureichenden Bekanntheitsgrad des Informationsfreiheitsgesetzes. Er sieht die Behörden in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Recht auf Zugang zu Behördeninformationen hinzuweisen.

Schaar kritisiert: Bisweilen drängt sich einem der Eindruck auf, manche Behörden legen es geradezu darauf an, durch eine restriktive Handhabung des Gesetzes, überlange Verfahrensdauer und erhebliche Gebühren diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu entmutigen, die ihren Informationszugangsanspruch geltend machen. Die Verwaltung sollte das Interesse an ihrer Arbeit und die Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger nicht als Belästigung oder Angriff werten, sondern als die Chance begreifen, das Vertrauen in ihre Tätigkeit zu festigen und ihr Handeln transparent zu machen.

Schaar hält nach vier Jahren eine Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) für dringend geboten, um den freien Informationszugang unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen zu optimieren. Sowohl Änderungen in der behördlichen Praxis als auch eine Begrenzung der gesetzlichen Ausnahmetatbestände seien erforderlich.

Unbefriedigend sei auch das Nebeneinander verschiedener Normen für die Informationsansprüche. So finden sich Informationszugangsregelungen im IFG, im Umweltinformationsgesetz und im Verbraucherinformationsgesetz.

Schaar sagte: Unterschiedliche Anwendungsbereiche, Anspruchsvoraussetzungen, Ausnahmetatbestände und Gebühren verwirren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern erschweren auch die Arbeit der Verwaltungen. Eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung der verschiedenen Normen könnte hier Abhilfe schaffen.

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