In der 1. Lesung beschließt der Landtag die Überweisung des Gesetzenwurfes in den Ausschauss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform (federführend). (Plenarprotokoll 13/33 S.21-31)
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In der 1. Lesung beschließt der Landtag die Überweisung des Gesetzenwurfes in den Ausschauss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform (federführend). (Plenarprotokoll 13/33 S.21-31)