Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung 2008 wenige Tage vor Weihnachten eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf für Zahlungsdienste beschlossen, wonach die Informationsfreiheit im Bankensektor noch kürzer treten soll. Die Länder fordern überraschend, dass sämtliche Aufsichtsbehörden und sonstigen öffentlichen Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ausgenommen werden sollen. Konkret nennt der Bundesrat etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Zivilgesellschaftliche Organisationen laufen nun Sturm gegen das Vorhaben. Fortsetzung hier...
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