Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes.
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- Drucksache 450/1/05 (pdf)