Im Zuge der schon länger existierenden EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang zu Umweltinformationen werden von den Parlamenten in ganz Europa die Rechte der Bürger gestärkt.
Auch in Bayern gibt es seit 8. Dezember 2006 ein Umweltinformationsgesetz!
Dieses Gesetz ( GVBL 2006 Nr. 26, S. 933 ) ist in weiten Teilen wörtlich von der EU-Richtlinie umgeetzt. Das Bündnis für Informationsfreiheit bewertet das Gesetz insgesamt inhaltlich positiv. Besonders die Argumentation des Umweltministeriums ist zu würdigen, da unter anderem auch sämtliche Argumente gegen ein Informationsfreiheitsgesetz entkräftet werden.
Was sind Umweltinformationen?
Umweltinformationen sind sämtliche Informationen in den Bereichen Zustand von Umweltbestandteilen, Auswirkung von Strom, Energie, Lärm, etc. auf die Umwelt, Maßnahmen die sich auf die Umwelt auswirken... mehr dazu...
Rechtliche Lage
Kurze Zusammenfassung aller wesentlichen Rechtsvorschriften zum Thema Umweltinformationen. mehr dazu...
Antrag auf Umweltinformationen
Anträge nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz können formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Musterantrag auf Umweltinformationen