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Hamburg

1. Lesung: Die Gesetzentwürfe werden an die Rechts- und Umweltausschüsse verwiesen

In der 1. Lesung beschließt der Senat den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss und den Umweltausschuss zu überweisen. (Plenarprotokoll 18/22 S.47-50)

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