Im Bundesland Schleswig-Holstein gibt es seit dem 19. Januar 2012 das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) welches das seit 2000 gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG-SH) ablöste.
Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007
Die dortigen Informationsanfragen bezogen sich dabei fast auf alle, Verwaltungsgebiete. Insbesondere wurden Gesuche zum Baurecht, zu Jugendhilfe-, Sozial und Schulangelegenheiten, kommunalen Verwaltungsvorgängen gestellt. Die Vielfalt der angefragten Themen ist ebenfalls vielfältig: Sie reicht von der Finanzierung von Bauvorhaben, Schuldennachweis einer Gemeinde, Landschafts- und Bauleitpläne bis zur Stadtchronik.
Das Datenschutzzentrum in Kiel dokumentiert seit mehren Jahren die Anwendung und Entwicklung des Gesetzes in ihrem Bundesland. Beispiele von Infomationsanfragen in Schleswig-Holstein aus den Tätigkeitsberichten des Datenschutzzentrums
Aktuelles aus Schleswig-Holstein
- Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein: “Endlich Transparenz bei Landtag, Ministerien und Co. schaffen!”
- Schleswig-Holstein: Umweltinformationsgesetz beschlossen
- Ausschuss: Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit berät den Innenausschuss
- 1. Lesung: Gesetzentwurf wird an den Innenausschuss überwiesen
- Entwurf: Die Landesregierung bringt einen neuen IFG-Gesetzentwurf ein
- Der SSW zieht den Gesetzentwurf zur Änderung des IFG-SW zurück
- Ausschuss: Kompromisslösung wird gesucht
- 1. Lesung: Überweisung an den Innenausschuss
- Entwurf: Der SSW bringt einen Änderungsentwurf in den Landtag ein
- Gesetz: IFG für Schleswig-Holstein tritt in Kraft