Schleswig-Holstein

Im Bundesland Schleswig-Holstein gibt es seit dem 19. Januar 2012 das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) welches das seit 2000 gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG-SH) ablöste.

Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007

Die dortigen Informationsanfragen bezogen sich dabei fast auf alle, Verwaltungsgebiete. Insbesondere wurden Gesuche zum Baurecht, zu Jugendhilfe-, Sozial und Schulangelegenheiten, kommunalen Verwaltungsvorgängen gestellt. Die Vielfalt der angefragten Themen ist ebenfalls vielfältig: Sie reicht von der Finanzierung von Bauvorhaben, Schuldennachweis einer Gemeinde, Landschafts- und Bauleitpläne bis zur Stadtchronik.

Das Datenschutzzentrum in Kiel dokumentiert seit mehren Jahren die Anwendung und Entwicklung des Gesetzes in ihrem Bundesland. Beispiele von Infomationsanfragen in Schleswig-Holstein aus den Tätigkeitsberichten des Datenschutzzentrums

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