Rheinland-Pfalz

Das Landestransparenzgesetz (LTranspG) Rheinland-Pfalz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Flächenland, das ein Transparenzgesetz verabschiedet hat. Das Gesetz löst das bis dahin geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz ab. Kern des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Verwaltung, Informationen im Internet bereitzustellen. Hierfür wird eine Transparenz-Plattform geschaffen. Die praktische Umsetzung erfolgt gestaffelt. Landesbehörden müssen zum Teil nach zwei Jahren, zum Teil nach drei Jahren und zum Teil erst nach fünf Jahren Informationen auf die Plattform eingestellt haben.
Kommunen sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Der Informationszugang über ein individuelles Antragsverfahren bleibt bestehen, hierfür sind die Regelungen des früheren Informationsfreiheitsgesetzes weitgehend übernommen worden. Antworten auf elektronisch gestellte Informationsanfragen sind in die Plattform einzustellen (nach dem Prinzip "access for one = access for all"). Das Transparenzgesetz bringt dadurch eine Verbesserung, enthält zugleich aber zahlreiche Regelungen, die verbesserungswürdig erscheinen. Eine detaillierte Kritik findet sich im Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 des Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz (Seite 14-20).

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