Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen: Ein ausgeprägtes Interesse ist auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechtes festzustellen. Die Bandbreite in diesem Bereich umfasst Einsichtnahme in Bebauungsplanakten, Denkmalschutzakten, luftfahrtrechtliche Genehmigungsakten, Akteneinsicht in Entwässerungssatzungen etc.

Die Menschen interessiert schwerpunktmäßig "querbeet alles, was vor ihrer Haustür geschieht und sie direkt erfahrbar betrifft", so Bettina Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW in einem Vortrag zum 15. Forum Wiesbadener Datenschutz 2006.

Daneben ist auch ein Interesse der Bürger zu Themen Verkehr und Verkehrssicherheit (Unfallstatistiken, Tempolimit, Einrichtung von Halteverbotszonen, Kalkulation von Rettungsdienstgebühren) zu verzeichnen.

Beispiele von Infomationsanfragen aus Nordrhein-Westfalen, die aus Recherchen beim Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW entstanden sind.

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