In Hamburg wird das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HambIFG) (Gebührenordnung), zuletzt gültig in der Fassung vom 28. Februar 2009, zum 6. Oktober 2012 vom Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) abgelöst.
Das neue Gesetz erweitert den Zugang von Bürgern zu Informationen und setzt auf aktive Veröffentlichung durch die Verwaltung. Explizit gehören dazu zum Beispiel Verträge der Daseinsvorsorge, von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien, Subventions- und Zuwendungsvergaben oder die jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene städtischer Beteiligungen. Informationen werden künftig durch ein Informationsregister erschlossen und in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Der Chaos Computer Club Hamburg, Mehr Demokratie Hamburg e.V. und Transparency International Deutschland hatten eine Volksinitiative zum Transparenzgesetz ins Leben gerufen. Im Dezember vergangenen Jahres waren dem Senat über 15.000 Unterschriften übergeben worden. Die Hamburger Bürgerschaft hat den Vorstoß aufgegriffen und ist durch einen einstimmig gefassten Beschluss im Juni 2012, das Gesetz zu erlassen, einem Volksbegehren zuvorgekommen.
Aktuelles
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