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München: Erweiterte Informationsfreiheit soll demnächst kommen

„Werden Bürgerbeteiligung und Transparenz von der Stadtspitze auf die lange Bank
geschoben?“ fragte Stadtrat Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) Ende letzten Jahres Oberbürgermeister Reiter in einer Schriftlichen Anfrage. Es geht dabei um drei Stadtratsbeschlüsse, die immer noch auf Umsetzung warten. Am 8. Februar hat OB Reiter ihm geantwortet.

Neben Bürgerhaushalt und Online-Petition hat Roth in seiner Anfrage auch das Thema Informationsfreiheit angesprochen. Vor ziemlich genau einem Jahr, am 19. Februar 2014, hatte der Münchner Stadtrat auf Antrag der Grünen/Rosa Liste beschlossen, den Kreis der Informationsberechtigten auf Personen auszudehnen, die nicht in München leben. Außerdem sollte zukünftig auch für die städtischen Beteiligungsgesellschaften, die zu 100 Prozent der Landeshauptstadt München gehören, freier Informationszugang gelten. Der Beschluss hierzu lautete seinerzeit: „Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Satzungsänderung den betroffenen Gesellschaften und ihren Betreuungsreferaten Gelegenheit zur Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit und zur Umsetzung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen - rosa liste zu geben."

Was ist daraus geworden, wollte Roth jetzt wissen und fragte nach, ob die betroffenen Gesellschaften und ihre Betreuungsreferate inzwischen zur Änderung der Informationsfreiheitssatzung befragt worden seien, wie deren Stellungnahmen ausgefallen sind und was nun daraus für eine Satzungsänderung folgt. Zum anderen fragte er, warum die Ausweitung des Berechtigtenkreises auf alle Personen unabhängig vom Wohnsitz in München nicht schon vorher und getrennt von der Frage des Einbezuges der städtischen Gesellschaften erfolgt sei. Denn dagegen hatte es von Seiten der Verwaltung und des Stadtrats ja keine Bedenken gegeben. „Wann ist mit einer Stadtratsbefassung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Informationsfreiheitssatzung zu rechnen?“, fragte Roth nach.

In seiner schriftlichen Antwort stellt OB Reiter jetzt eine Behandlung der entsprechenden Beschlussvorlage für das zweite Quartal 2015 in Aussicht. Er schreibt: „Die städtischen Gesellschaften sind befragt worden, es ergaben sich keine wesentlichen inhaltlichen Bedenken gegenüber der geplanten Vorgehensweise. Ich werde dem Stadtrat eine entsprechende Satzungsänderung vorschlagen, die auch die Ausweitung des Berechtigtenkreises auf alle Personen unabhängig vom Wohnsitz in München beinhaltet. In der Beschlussvorlage wird auch ausführlich auf die Rückmeldungen der städtischen Gesellschaften eingegangen. Die Beschlussvorlage wird derzeit noch verwaltungsintern abgestimmt, die Stadtratsbefassung ist im 2. Quartal 2015 vorgesehen.“

Hier die Antwort des Oberbürgermeisters im Wortlaut: Antwort_auf_schriftliche_ Anfrage_3592154