Informationsfreiheit – Deutschland

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Dieses gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes, daher haben die Bundesländer eigene Gesetze.

Evaluation des Informationfreiheitsgesetzes

Im Rahmen einer Evaluierung des BundIFGs gibt es nun auch erstmals eine Zusammenstellung aller Anträge nach dem BundIFG im Jahr 2006. Erfasst sind alle Zahlen zu den Erstanträgen, Widersprüchen und Klagen aufgeschlüsselt nach Ressorts und deren Geschäftsbereichen.

Andere Initiativen zur Informationsfreiheit

Frag den Staat

Die Seite fragdenstaat.de veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen des Bundes und hilft Ihnen, selber Anfragen an den Staat zu stellen. Diese Seite veröffentlicht Informationsfreiheits­anfragen und ihre Antworten, so dass andere nicht dieselbe Anfrage stellen müssen.

Befreite Dokumente

Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben die Aktensammelstelle www.befreite-dokumente.de der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Akten-Kellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.

Aktuelles aus Deutschland