Die Grüne Fraktion im Gemeinderat Ulm hat beantragt, die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die Erstellung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für Ulm möglich ist. Das berichtet ulm-news.de: ulm-news.de. Nach Vorstellung der Grünen solle die Informationsfreiheitssatzung laut ulm-news.de folgende Elemente enthalten:
- Zweck der Informationsfreiheitssatzung ist es, jedem freien Zugang zu den amtlichen Informationen zu gewähren, die bei der Wissenschaftsstadt Ulm in ihrem Wirkungskreis vorhanden sind.
- Um den individuellen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen alle amtlichen Informationen soweit möglich auf offiziellen Internetseiten der Stadt maschinenlesbar veröffentlicht werden.
- Sollte die Veröffentlichung von Informationen nicht möglich sein, so können diese formlos angefragt werden.
- Ausnahmen vom Recht auf Gewährung von Informationen sind zulässig, soweit diese dem Datenschutz dienen. Eine Ablehnung ist zu begründen und den Anfragenden mitzuteilen. Es hat eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Datenschutzinteressen stattzufinden. Soweit durchführbar, sind den Anfragenden Teilauskünfte zu erteilen.
- Bei der Erstellung von amtlichen Informationen soll zukünftig darauf geachtet werden, veröffentlichbare und n ichtveröffentlichbare Teile zu trennen.
- Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, eine zentrale Anlaufstelle für Informationsfreiheitsanfragen einzurichten.
- Die Wissenschaftsstadt Ulm verpflichtet sich, ein maschinenlesbares Dokumentenregister anzulegen und im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
- Falls für die Beantwortung der Anfragen Verwaltungskosten anfallen, können Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren sollen so bemessen sein, dass sie den Aufwand zu großen Teilen decken, jedoch keine Barriere darstellen. Einfache Anfragen haben kostenlos zu sein. Die/der Anfragende muss über die Höhe der Gebühren vorab informiert werden.
Das im Koalitionsvertrag von Grünen und SPD vereinbarte Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg lässt nach wie vor auf sich warten. Die Ende letzten Jahres von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte für das Gesetz waren allgemein auf Kritik gestoßen - etwa die darin vorgesehene Option für Kommunen, bei der Beantwortung von Anfragen nach dem Gesetz Gebühren zu erheben, die eine volle Kostendeckung ermöglichen. Ob das Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode kommt, erscheint fraglich. Mit Ulm würde die erste Baden-Württembergische Gemeinde den Schritt wagen, den Bayerns große Städte bereits allesamt gegangen sind: eine kommunale Informationsfreiheitssatzung zu erlassen.