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Newsletter 3/2012 des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern


Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern hat die Sommerpause unter anderem dazu genutzt, seinen Webauftritt zu modernisieren und auf WordPress umzustellen. Dafür gebührt besonderer Dank Barbara Sailer (Design) und Klaus Mueller (Realisierung). Eine Landkarte ermöglicht eine Übersicht auf einen Blick, welche bayerischen Kommunen eine Informationsfreiheits-Satzung eingeführt haben. Insgesamt sind es mittlerweile 45 an der Zahl. Eindeutiger Schwerpunkt ist Oberbayern, wo es zukünftig ein Auskunftsrecht auch auf Bezirksebene geben wird: informationsfreiheit.org/ubersicht/. Unterdessen bahnen sich für diesen Herbst weitere neue, hoffnungsfroh stimmende Initiativen auf Landesebene an. Darüber möchten wir Sie in diesem Newsletter informieren.

Für das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern

Heike Mayer, Transparency International Deutschland
Wolfgang Killinger, Humanistische Union LV Bayern

Neue Initiativen auf bayerischer Landesebene

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag startet am 13.9.2012 die Initiative „Bayerntransparent – Auf dem Weg zum bayerischen Transparenzgesetz“. In Anlehnung an das neue Transparenzgesetz in Hamburg sind Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Parteien eingeladen, gemeinsam einen Entwurf für ein bayerisches Transparenzgesetz zu erarbeiten. „Mit diesem Gesetz wollen wir nicht nur Informationen einfach zugänglich machen, sondern auch einen effektiven Beitrag leisten um Korruption zu erschweren, Steuerverschwendung vorzubeugen und das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken“, so Susanna Tausendfreund, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. Auf der Onlineplattform www.bayerntransparent.de kann jeder am Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz mitschreiben und Ideen einbringen.

Am 13.9. veranstalten die Grünen im Landtag dazu ein öffentliches Fachgespräch

Neues von der Bezirksebene: Bezirk Oberbayern führt Informationsfreiheit ein

Am 26.7.2012 hat der Bezirkstag einstimmig eine Informationsfreiheits-Satzung verabschiedet. Sie wird am 1.10.2012 in Kraft gesetzt und ist vorläufig bis Ende 2014 gültig. Die Initiative dafür ging von den Bezirkstagsmitgliedern der LINKEN aus. Die Bezirke sind eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft und erfüllen Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Beispielsweise ist der Bezirk Träger überörtlicher Sozialhilfe, Fach- und Sonderschulen, sorgt für Kultur- und Heimatpflege oder ist zuständig für die Fachberatung von Fischern und Imkern.

Mit dem Beschluss hat das Informations- und Akteneinsichtsrecht in Bayern somit eine neue politische Ebene erreicht. Der Bezirk Oberbayern ist der größte der insgesamt sieben bayerischen Bezirke – über vier Millionen Menschen, ein Drittel aller Bayern, leben hier. Der Haushalt beträgt über eine Milliarde Euro; Basis ist die Bezirksumlage, die die Städte und Gemeinden erbringen müssen.

Der Bezirk Oberbayern ist nicht zu verwechseln mit der Regierung von Oberbayern. Diese ist eine eigene Behörde (eine sogenannte „staatliche Mittelbehörde“) mit eigenen Aufgaben und wird nicht von einem demokratisch legitimierten Gremium geleitet.

Gleichwohl sei nicht nur den anderen Bezirken, sondern auch allen Bezirksregierungen dieser Schritt empfohlen. Die Satzung des Bezirks Oberbayern findet sich auf unserer Bündnis-Webseite unter: Informationsfreiheitssatzung des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern vom 26.07.2012

Neue Satzungsanträge und -beschlüsse in bayerischen Kommunen

In folgenden Kommunen sind jüngst Informationsfreiheits-Satzungen in Kraft getreten: In Amberg (Oberpfalz) zum 2.6.12, in Laufen (Oberbayern) zum 1.7.12, in Schweinfurt (Unterfranken) zum 6.7.12, im Landkreis Freising (Oberbayern) zum 1.8.12, in Murnau (Oberbayern) zum 1.9.12.

Den Beschluss, eine Satzung einzuführen gab es außerdem zuletzt in Eichstätt (Oberbayern). Erfreuliche Entwicklung auch in Schwandorf (Oberpfalz). Hier wurde die Satzung geändert und sie gilt somit ab 1.1.2013 unbefristet.

Anträge auf Erlass einer kommunalen Satzung wurde unter anderem gestellt in der Stadt Freising, in Landsberg (Oberbayern) sowie in Dorfen (Oberbayern).

Haben wir eine Kommune übersehen? Bitte informieren Sie uns, damit wir die Informationsfreiheits-Landkarte auf unserer Webseite ergänzen können.

Mehr Transparenz bei Gemeinderats-Sitzungen durch Veröffentlichungen von Sitzungsprotokollen im Internet und durch Übertragung der Sitzungen im Internet

Als eine der ersten Kommunen in Bayern hat Passau beschlossen, Stadtrats-Sitzungen künftig live im Internet zu übertragen Stadtratssitzungen im Live-Stream . Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass immer mehr bayerische Städte dies praktizieren oder planen dies zu tun und nennt in diesem Zusammenhang Pfaffenhofen, Ingolstadt, Straubing, Lindau und Erlangen. Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern begrüßt diese Entwicklung. In der neuen Mustersatzung des Bündnisses vom Januar 2012 wird unter anderem auch die aktive Veröffentlichung der Protokolle von Rats-Sitzungen durch die Kommunen gefordert. Personenbezogene Daten von Bürgern sollen und müssen dabei gemäß Datenschutzgesetz geschützt werden. Wortbeiträge und das Abstimmungsverhalten von Ratsmitgliedern sollten jedoch öffentlich zugänglich gemacht werden.

Leider haben sich jedoch eine Reihe bayerischer Städte und Gemeinden, die früher Niederschriften ihrer Ratssitzungen online veröffentlicht haben, durch eine kommunalaufsichtliche Ermahnung verunsichern und einschüchtern lassen und einen Rückschritt in ihrer Informationspolitik vollzogen – zum Nachteil der Informationsansprüche der Bürger vor Ort. Doch ist zumindest die Veröffentlichung von Protokollen mit dem sogenannten Mindestinhalt gemäß Bayerischer Gemeindeordnung unproblematisch. Darin heißt es in Artikel 54: „Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.“ Es wird Zeit, die Bayerische Gemeindeordnung zu modernisieren und an zeitgemäße Transparenz-Erfordernisse wie Online-Protokolle und online übertragene Sitzungen anzupassen.

Neues zum Thema Informationsfreiheit in anderen Bundesländern

Zum 6.10.12 tritt in Hamburg ein neues Transparenzgesetz in Kraft, das das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ablöst. Das neue Gesetz erweitert den Zugang von Bürgern zu Informationen und setzt auf aktive Veröffentlichung durch die Verwaltung. Explizit gehören dazu zum Beispiel Verträge der Daseinsvorsorge, von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien, Subventions- und Zuwendungsvergaben oder die jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene städtischer Beteiligungen. Informationen werden künftig durch ein Informationsregister erschlossen und in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Der Chaos Computer Club Hamburg, Mehr Demokratie Hamburg e.V. und Transparency International Deutschland hatten eine Volksinitiative zum Transparenzgesetz ins Leben gerufen. Im Dezember vergangenen Jahres waren dem Senat über 15.000 Unterschriften übergeben worden. Die Hamburger Bürgerschaft hat den Vorstoß aufgegriffen und ist durch einen einstimmig gefassten Beschluss im Juni 2012, das Gesetz zu erlassen, einem Volksbegehren zuvorgekommen.

Das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen“ trifft sich wieder am 26. September 2012 um 18:30 Uhr im Mittelweg 11-12, 20148 Hamburg. Die Sitzung ist öffentlich, Interessierte sind herzlich willkommen. Siehe transparenzgesetz.de/

Sachsens Landeshauptstadt Dresden führt Informationsfreiheit ein

Wie früher schon berichtet, hatte die Dresdner SPD-Stadtratsfraktion einen entsprechenden Antrag gestellt, und Anfang des Jahres hat der Stadtrat Oberbürgermeisterin Helma Orosz beauftragt, eine Satzung auszuarbeiten. Bei der Opposition stieß der von ihr vorgelegte Entwurf auf Kritik. Nach Ansicht der Grünen bleibt der Entwurf nicht nur hinter den aktuellen Entwicklungen, sondern selbst hinter der als Modell aufgeführten Münchner Satzung zurück. „Eine Orientierung am derzeit als fortschrittlich eingestuften Hamburger Transparenzgesetz wäre dem Anliegen förderlicher gewesen“, heißt es in ihrem Änderungsantrag. Die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen zielten unter anderem darauf, nicht nur den Einwohnern von Dresden, sondern jeder Person den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Das Spektrum der offenzulegenden Informationen sollte erweitert werden und zum Beispiel auch Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen wie Vergütungen und Nebenleistungen von Führungskräften umfassen, außerdem Vergabeentscheidungen sowie Verträge der Daseinsvorsorge.

Als es im Stadtrat zur Abstimmung kam, zogen die Grünen ihren Änderungsantrag jedoch zurück und enthielten sich der Stimme. Wie auch die Linke, denen der vorgelegte Entwurf ebenfalls nicht weit genug ging. Die CDU-Fraktion, die die Einführung einer Satzung zuerst ganz abgelehnt hatte, befand den vorgelegten Entwurf für gut, enthielt sich jedoch ebenfalls. So kam es, dass die Satzung schließlich zwar ohne Gegenstimmen, aber mit 46 Enthaltungen und lediglich zwölf Ja-Stimmen beschlossen wurde. Die SPD stimmte geschlossen dafür, hinzu kamen vereinzelte Stimmen der FDP. Peter Lames, SPD-Fraktionschef, zeigte sich anschließend zufrieden: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen jetzt dafür werben, dass die Möglichkeiten der Satzung bekannt und dann auch genutzt werden. Dann gilt es, die Erfahrungen auszuwerten und die Satzung auf dieser Grundlage fortzuentwickeln.“ Die Satzung ist zum 6.7.2012 in Kraft getreten: Informationsfreiheitssatzung Dresden

Informationsfreiheit für Frankfurt am Main

Auch die Stadt Frankfurt am Main bekommt eine Informationsfreiheits-Satzung. Eine Woche nach Dresden, am 28. Juni 2012, hat auch die dortige Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Bereits im Juli 2010 war per Beschluss der Auftrag an den Magistrat ergangen, eine Satzung auszuarbeiten. Ein Entwurf dafür wurde im Februar 2012 vorgelegt. SPD und Piraten befanden diesen für unzureichend und legten einen Änderungsantrag vor. Darin wurde der Magistrat aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu orientieren. Konkret forderten die beiden Oppositionsfraktionen unter anderem, den Geltungsbereich zu erweitern und auch auf die Eigenbetriebe und städtische Stiftungen sowie auf Private zu erstrecken, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Der umfangreiche Änderungsantrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung jedoch mehrheitlich abgelehnt. Unverändert beschlossen wurde sodann der vom Magistrat vorgelegte Entwurf, unter anderem mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP, Freien Wählern. Ablehnung kam von SPD, Linke und Piraten. Obwohl bereits Ende Juni verabschiedet, ist die Satzung jetzt, zwei Monate später noch nicht im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht und somit auch noch nicht in Kraft getreten. Wie das Rechtsamt der Stadt auf Nachfrage mitteilte, seien Unstimmigkeiten in der Frage der Zuständigkeit Ursache für diese Verzögerung. Vorerst müssen die Einwohnerinnen und Einwohner von Frankfurt also noch auf ihr Informationsrecht warten.

Piraten beantragen Informationsfreiheits-Satzung für Hannover

Am 24.8.2012 hat die Fraktion der Piraten im Rat der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover beim Oberbürgermeister einen Antrag zur Erarbeitung einer Kommunalen Informationsfreiheits-Satzung für Hannover gestellt. Der Antrag wird auf der nächsten Ratsversammlung, am 20. September behandelt. Von dort wird er in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Grundlage des Antrags ist die aktuelle Mustersatzung des bayerischen Bündnisses für Informationsfreiheit, die eine aktive Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen im Internet vorsieht und die Informationen somit als Bringschuld der Verwaltung, nicht als Holschuld interessierter Bürger ansieht. Der Wortlaut des Antrags findet sich hier:

PIRATEN-Fraktion beantragt Informationsfreiheitssatzung für Hannover

Neues Verbraucherinformationsgesetz in Kraft

Zum 1.9.2012 ist ein neues Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden laut Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind. Anfragen können sich zukünftig nicht nur auf Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch auf andere Verbraucherprodukte wie etwa Haushaltsgeräte oder Möbel beziehen. Amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung und Informationen sowie Rechtsverstöße im Bereich Lebens- und Futtermittel durch Grenzwertüberschreitungen sind offen zu legen.

Die novellierte Fassung des Gesetzes bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. So kritisiert beispielsweise die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag Anne Franke, dass Dienstleistungen wie Finanzprodukte weiterhin ausgeklammert blieben. „Gerade hier aber bestehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern große Unsicherheiten und der Wunsch nach mehr Transparenz.“ Zwar seien die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße bei Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Bei allen sonstigen Verstößen erfolge die Information erst, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise schwerwiegende Mängel in der Hygiene, für die ein Bußgeld von mindestens 350 Euro angedroht wird, erfüllt seien.

„Wünschenswert wäre hier eine klare Regelung ohne Ermessensspielraum für die Behörden gewesen“, so Anne Franke. „Außerdem hat das novellierte Gesetz keine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Hygienekontrollen geschaffen. Damit wurde eine wichtige Chance im Verbraucherschutz vertan“. Link zum neuen Gesetz:

Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz)