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Bayern Newsletter

Newsletter Bündnis Informationsfreiheit für Bayern 1/2014


Alle Acht(ung)

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern besteht seit zehn Jahren. Kein Grund zum Jubeln, denn noch immer zeigt die Bayerische Staatsregierung keinerlei Bereitschaft, ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Doch nach vielen Jahren intensiver Bemühungen gibt es jetzt immerhin einen Teilerfolg: Alle Großstädte in Bayern mit über 100.000 Einwohnern haben nun eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung. Zuletzt erfolgte in Augsburg ein entsprechender Beschluss. Damit haben die acht Großstädte München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Erlangen alle ein „Gläsernes Rathaus“ eingeführt. In Kürze gibt es rund 65 Kommunen mit einer Informationsfreiheits-Satzung. Insgesamt haben damit 4,5 Millionen Menschen in Bayern ein (eingeschränktes) Informations- und Akteneinsichtsrecht.

Heike Mayer, Transparency Intenational Deutschland e.V.
Wolfgang Killinger, Humanistische Union e.V. Bayern

Neuerlicher Gesetzesvorstoß der Freien Wähler

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag haben im April einen „Gesetzentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationszugangsgesetz – BayIZG)“ eingebracht. Der Entwurf wurde am 7. Mai im Plenum behandelt und dann an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen (federführend) verwiesen.
Wortlaut des Gesetzentwurfs

Bündnis Informationsfreiheit für Bayern aktualisiert Modellsatzung

Wir haben den Text unserer Modellsatzung an einer Stelle (§2 Abs 3) verändert. Mit der neuen Formulierung soll besser deutlich werden, dass auch in nicht-öffentlicher Sitzung getroffene Beschlüsse dem Informationsrecht unterliegen.

Bisheriger Wortlaut:

„Die Gemeinde[...] veröffentlicht [...] Beschlüsse [...], in öffentlicher
Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und
Unterlagen, Verträge, ...“

Neuer Wortlaut:

„Die Gemeinde[...] veröffentlicht [...] Beschlüsse [...], Protokolle und
Unterlagen öffentlicher Sitzungen, Verträge,...

Den vollständigen Text unserer Satzung finden Sie auf informationsfreiheit.org/mustersatzung/

Wolfratshausen orientiert sich an Modellsatzung des Bündnisses

Der Stadtrat Wolfratshausen hat eine Informationsfreiheits-Satzung verabschiedet. Antragsteller waren die Grünen, ursprünglich geht die Initiative auf Alfred Fraas (CSU) zurück. Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte sind laut Satzung kostenfrei. Bei „umfassenden Auskünften“ können je nach Aufwand Gebühren von bis zu 100 Euro anfallen. Bürger, deren Antrag abgelehnt werde, müssen unter Umständen die Hälfte der Kosten tragen. Die Stadträtinnen der Grünen stimmten gegen diese Kostenregelung, konnten sich aber nicht durchsetzen. Abgesehen von dieser Regelung hat die Stadt sehr weitgehend die Modellsatzung übernommen, die das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern formuliert hat. Wolfratshausen ist damit eine der ersten Kommunen in Bayern, die sich zu umfassender Transparenz im Sinne einer aktiven Veröffentlichungspflicht der Behörden bekennt und dies auch umsetzen will. Die Satzung ist zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten und gilt unbefristet.

Endlich: Informationsfreiheit für Augsburg beschlossen

Im letzten Newsletter haben wir über die Gründung des Bündnisses „Informationsfreiheit für Augsburg“ berichtet, nun ist es soweit: Der Augsburger Stadtrat (Ferienausschuss) hat auf seiner Sitzung am 29. August 2014 eine Informationsfreiheits-Satzung verabschiedet. Im Wortlaut entspricht sie der Informationsfreiheits-Satzung der Landeshauptstadt München. Während Grünen-Stadträtin Pia Haertinger laut presse.augsburg darin eine „gute Grundlage“ sieht, übten Vertreter von Freien Wählern, Linken, Polit WG und ÖDP Kritik am Satzungstext. Die Ausschussgemeinschaft brachte in einem Dringlichkeitsantrag eine eigene Fassung für die Satzung zur Abstimmung, der sich an dem Entwurf des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern orientiert. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Zugleich wurde auf Antrag der Grünen beschlossen, die Vorschläge der Ausschussgemeinschaft auf ihre rechtliche Zulässigkeit und Praktikabilität zu prüfen. An die Stadtverwaltung erging der Auftrag, nach Ablauf eines Jahres dem Stadtrat darlegen, welche Erfahrungen mit der Satzung gemacht worden sind, um gegebenenfalls eine Satzungsänderung im Stadtrat zu beraten und zu beschließen.
Die Satzung tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft – dies war bis Redaktionsschluss noch nicht erfolgt.

Folgende kommunale Informationsfreiheits-Satzungen wurden außerdem in Bayern verabschiedet.

Der Wortlaut jeder Satzung kann auf der Webseite des Bündnisses heruntergeladen werden.

Garching: Die Stadt Garching bei München (Landkreis München) hat die Satzung im Juli 2013 beschlossen. Ende 2013 ist sie in Kraft getreten.

Peißenberg: Mit knapper Mehrheit hat der Stadtrat Peißenberg (Landkreis Weilheim-Schongau) im Dezember 2013 entschieden, eine Informationsfreiheits-Satzung zu erlassen. Sie ist ein eher seltenes Beispiel für die Ausgestaltung des Auskunftsrechts als echtes Jedermannsrecht: „Jede und jeder haben Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Marktverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung“ heißt es in § 1 (wobei man sich die Auskunftspflichten der Stadt an dieser Stelle allerdings noch weitergehend hätte vorstellen können). Die Satzung ist zum 1. Januar 2014 unbefristet in Kraft getreten.

Eresing: Die Gemeinde Eresing (Landkreis Landsberg am Lech) hat die Satzung einstimmig verabschiedet. Zum 1. August 2014 ist sie in Kraft getreten.

Grafing: Mehrfach haben die Grünen in Grafing (Landkreis Ebersberg) in den vergangenen Jahren eine Informationsfreiheits-Satzung beantragt. Doch jedes Mal lehnte sie die konservative Mehrheit des Stadtrats ab. Im Kommunalwahlkampf vor ein paar Monaten wendete sich das Blatt. Nun machten sich auch CSU und Freie Wähler für die Neuerung stark. In seiner Sitzung am 8. Juli 2014 hat sie der Stadtrat nahezu einstimmig beschlossen. Die Satzung ist am 1. August zunächst befristet für zwei Jahre in Kraft getreten. Sie wird unbefristet gültig, falls der Stadtrat bis zum 1.8.2016 nichts Gegenteiliges beschließt.

Pöcking: Die Gemeinde (Landkreis Starnberg) hat die Satzung der Stadt Starnberg übernommen. Sie ist Mitte August 2014 in Kraft getreten und gilt unbefristet.

Landkreis Ebersberg: Die Satzung wurde vor der Sommerpause im Kreistag beschlossen und soll zum 1.1.2015 in Kraft treten. Nach der Sommerpause wird allerdings noch einmal über die Gebühren diskutiert, die Antragsteller zahlen sollen. Einige Kreisräte plädierten für einen kostenfreien Informationszugang, andere waren dagegen der Auffassung, dass die Verwaltung die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter den Bürgern in Rechnung stellen müsse. Dies berichtete die Anzeigenzeitung „hallo“ am 22. August.

Positive Beschlüsse in bayerischen Kommunen:

Neuried: In der Gemeinde Neuried (Landkreis München) stand am 4. Februar 2014 eine Informationsfreiheits-Satzung auf der Tagesordnung. Mit 12:8 Stimmen wurde ein zustimmender Beschluss gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur Sommerpause eine Satzung zu erarbeiten.

Eching: Am 29. Juli 2014 stand in der Gemeinde Eching (Landkreis Freising) das Thema Informationsfreiheits-Satzung auf der Tagesordnung. Die Anregung dazu kam vom Gemeinderatsmitglied Bertram Böhm, der anschließend einen Bericht dazu in der Echinger Zeitung vom 8. August 2014 veröffentlichte: echinger-zeitung.de/lesermails.php

Aktueller Antrag: Informationsfreiheit beim Bezirkstag Niederbayern

Beim Bezirkstag Oberbayern gibt es sie schon, nun soll auch Niederbayern eine Informationsfreiheits-Satzung beschließen. Das fordert Urban Mangold von der ÖDP und hat am 7. August 2014 einen entsprechenden Antrag gestellt. Diesen kann man hier nachlesen:
urban-mangold.de/fileadmin/user_upload/PDF/Akteneinsichtfueralle.pdf