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Informationsfreiheit in Weißenhorn: Gleich zwei wegweisende Beschlüsse für mehr Transparenz bei Rathauspolitik

Der Stadtrat Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm, Schwaben) hat in seiner Oktober-Sitzung  eine Informationsfreiheitsatzung für die Stadt beschlossen. Die Satzung tritt zum 1. November in Kraft. Antragsteller war die ÖDP-Fraktion. Sie hatte einen Satzungsentwurf vorgelegt, dessen Text unverändert angenommen wurde.

ÖDP-Sprecher Ulrich Hoffmann erläuterte bei der Vorstellung des Antrags, dass die Satzung Bürgern ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der Verwaltung ermögliche. Dadurch trete das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung an die Stelle des traditionellen Amtsgeheimnisses. Der Datenschutz bleibe gewährleistet, das Privatleben von Bürgern und Unternehmensgeheimnisse bleiben geschützt. „Die Informationsfreitsatzung ist ein Zeichen für die demokratische Kultur und die Verwaltung wird vor Gerüchten über Korruption und Mauscheleien geschützt", so Hoffmann. Die Satzung wurde mit 17 zu 7 Stimmen verabschiedet.

Damit nicht genug: Die ÖDP-Fraktion beantragte außerdem auch, bei den öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und bei Ausschuss-Sitzungen künftig die Sachvorträge und Beschlussvorschläge am Beamer im Ratssaal deutlich lesbar einzublenden, die öffentlichen Sitzungsunterlagen in vierfacher Ausfertigung als Kopien auf den Besucherbänken auszulegen und diese Unterlagen mindestens drei Tage vor der Sitzung auch im Internet über die Homepage der Stadt Weißenhorn zu veröffentlichen.

„Es ist erfreulich und zeigt das Interesse zahlreicher Bürgerinnen und Bürger an der Stadtpolitik, dass stets viele Besucherinnen und Besucher an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Gäste teilnehmen“, schreiben die Antragsteller Ulrich Hoffmann und Sabine Snehotta dazu in ihrer Antragsbegründung. „Die Installation einer Mikrophonanlage im Sitzungssaal hat die Möglichkeit, der Sitzung zu folgen bereits verbessert. Ein weiterer wichtiger Schritt im Sinne der Mitverfolgung der Sitzungen und der Transparenz ist nun, die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungsteile Interessierten problemloser zugänglich zu machen.“ Auch dieser Antrag fand mit 13 zu 11 Stimmen eine Mehrheit.