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Informationsfreiheit in Burglengenfeld: Stadt schafft Auskunftsrecht für ihre Bürger

Die Stadt Burglengenfeld (Oberpfalz) hat seit Januar eine Informationsfreiheits-Satzung. Diese gibt den Einwohnern der Stadt das Recht auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung sowie das Recht, Akten einzusehen. Die Bürger haben auch die Möglichkeit, Kopien anzufordern.

Die Satzung wurde auf der Sitzung am 10. Dezember 2014 beschlossen, allerdings kam es auf der Januar-Sitzung des Stadtrates zu Irritationen über das Datum des Entwurfs, wie die Mittelbayerische berichtete: http://www.mittelbayerische.de/am-ende-ist-das-protokoll-entscheidend .

Der Erlass der Informationsfreiheits-Satzung geht auf eine Initiative der CSU zurück. Deren Fraktionsvorsitzender Michael Schaller hielt in einer Rede zum Jahresrückblick 2014 fest, mit dieser Satzung werde „der Bürger [...] vom Bittsteller zum gleichgestellten Gesprächspartner erhoben. Der ordnungsgemäße Gang der Geschäfte ist ab sofort für jeden, der das will, nachvollziehbar. Mit dieser Satzung wollten wir einen Beitrag zu einer bürgernahen Verwaltung leisten. Dies war in den letzten Jahren schlichtweg nicht möglich. Kritische Fragen wurden einfach nicht beantwortet. Kritisieren will ich hier freilich ausdrücklich nicht die Verwaltung. Die dafür verantwortliche Person ist jedem bekannt. Derartiges wird es in Zukunft nicht mehr geben."  http://www.csu-burglengenfeld.eu/csu-jahresrueckblick

Die Satzung ist am 1. Januar 2015 zunächst für ein Jahr in Kraft getreten. Sie wird unbefristet gültig, falls der Stadtrat bis zum 31.12.2015 nichts Gegenteiliges beschließt. Der Text der Satzung wurde am 15. Dezember 2014 offziell bekannt gemacht und ist auch auf der Webseite der Stadt zu finden: http://www.burglengenfeld.de/aus-dem-rathaus/satzungen/