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Informationsfreiheit auch für den Bezirk Niederbayern

Der Bezirk Niederbayern hat eine „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheitssatzung)" erlassen. Damit hat jeder Einwohner des Bezirks Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Bezirksverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen.

Niederbayern ist nach Oberbayern der zweite Bezirk, der eine solche Satzung schafft, die mehr Transparenz bei Vorgängen der öffentlichen Verwaltung schaffen soll. Die Satzung wurde auf der Sitzung des Bezirkstag am 9. Oktober 2014 einstimmig mit 16:0 beschlossen. Der Text der Satzung ist hier zu finden: http://www.bezirk-niederbayern.de/red/images_12/pdf/bt_informationsfreiheitssatzung.pdf

Die Satzung wurde am 7. November 2014 im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern veröffentlicht und ist einen Tag später unbefristet in Kraft getreten.