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Garmisch-Partenkirchen: Eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat sie auf Initiative der grün/liberalen Fraktion im Marktgemeinderat seit Jahresanfang 2016, der Landkreis Dachau hat sie, der Landkreis Garmisch-Partenkirchen aber noch nicht: Eine Informationsfreiheitssatzung. Diese ist im Bund und in vielen Bundesländern gang und gäbe, im Freistaat aber nicht. Deswegen muß die kommunale Ebene selbst aktiv werden.

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes, das heißt Mitwirkung der Bürger am öffentlichen Geschehen und die Entscheidung der Bürger über alle öffentlichen Belange. Das setzt wiederum voraus, daß sich die Bürger den rechtliche verbrieften Anspruch bekommen, sich umfassend über alle öffentlichen Belange informieren zu können. Deshalb braucht auch unser Landkreis eine Informationsfreiheitssatzung.

Die Grenze der Informationsfreiheit sind Datenschutz oder die Wahrung öffentlicher oder Geschäftsgeheimnisse. Deshalb kann die Informationsfreiheitssatzung auch die Unternehmen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen erfassen.

Grün/Liberal wollte das auch für den Markt Garmisch-Partenkirchen, konnte sich aber (noch) nicht damit durchsetzen, dabei zeigt nach Auffassung der FDP die Praxis, das die Bürger*innen mit dem Anspruch auf Informationsfreiheits durchaus mit Bedacht Gebrauch machen. Die wenigsten mißbrauchen sie, um Verwaltungen lahmzulegen.

Also Mut zu Bürgernähe und Ja zur Informationsfreiheitssatzung! Antrag und Entwurf Satzung-zur-Regelung-des-Zugangs-zu-Informationen

Martin Schröter, Kreisrat