Kategorien
Hamburg Woanders

Chaos Computer Club reicht Klage gegen Handelskammer Hamburg ein

Der Chaos Computer Club (CCC) reicht beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Handelskammer Hamburg ein. Die Kläger wollen erreichen, dass die Handelskammer in vollem Umfang ihre Daten in das Informationsregister nach dem Transparenzgesetz einstellt. Vertreten wird der Verein vom Hamburger Justizsenator a. D., Rechtsanwalt Dr. Till Steffen.

Am 19. September 2014 hat die Freie und Hansestadt Hamburg das Informationsregister eingerichtet, in das alle Behörden eine Vielzahl von Informationen einstellen müssen. Der genaue Umfang der Information ist in § 3 Abs. 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) definiert. Darunter fallen beispielsweise Verträge, Gutachten und Vorstandsgehälter. Die Handelskammer hat ihre Informationen jedoch nicht eingestellt. Die Klage ist auf sämtliche Informationen aus dem Katalog von § 3 Abs. 1 HmbTG gerichtet und nicht nur auf einzelne Daten.

Der Chaos Computer Club war zusammen mit Transparency Deutschland, Mehr Demokratie e.V. und anderen an der Entstehung des Transparenzgesetzes in Hamburg beteiligt. CCC-Sprecher Michael Hirdes:

„Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, dass auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen können. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muss ein Ende haben.“

Rechtsanwalt Dr. Till Steffen erläutert:

„Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfasst. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“

Quelle: Pressemitteilung Chaos Computer Club