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Bayern: Verwaltungsgericht bestätigt Auskunftspflicht von Kommunen gegenüber der Presse

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Kommune angewiesen, Informationen über eine Auftragsvergabe an die Presse zu geben. Die Lokalredaktion der „Main-Post“ hatte sich an die Stadt Gemünden am Main (Unterfranken) mit einer Reihe von Fragen gewandt. Es ging dabei um die Auftragsvergabe für den neuen Internet-Auftritt der Stadt und Gründe, um Kosten und Gründe für die Verzögerung. Der Bürgermeister verweigerte jegliche Auskunft – unter Hinweis darauf, dass die Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt sei und daher Verschwiegenheitspflicht bestehe.

So geht es nicht, befand das Gericht, von dem die Chefredaktion die Sache klären ließ; es erging eine einstweilige Anordnung, wonach der Redaktion die gewünschten Informationen zu erteilen sei. Der Beschluss des VG Würzburg vom 17.02.2011 (Aktenzeichen W 7 E 11.88) stellt in wünschenswerter Deutlichkeit klar, dass die Stadt Auskunft über die näheren Umstände der Auftragsvergabe erteilen muss, etwa, welche Leistungen der Auftrag zur Gestaltung des neuen Internetauftritts der Antragsgegnerin gefordert worden waren, nach welchem Verwaltungsverfahren und wann dieser Auftrag vergeben wurde, wie viele Bieter sich beworben hatten, welche Kriterien für den Zuschlag an die beauftragte Firma ausschlaggebend waren, in welchem Zeitraum der Internetauftritt fertiggestellt sein sollte, wann die Abnahme erfolgte und wie der aktuelle Stand ist.

Zugleich stellte das Verwaltungsgericht Würzburg klar, dass die Vorschriften der bayerischen Gemeindeordnung nicht eine Verschwiegenheitspflicht der Kommune begründen können – sodass der Beschluss eines Gemeinderats, eine Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln oder die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit nicht bekannt zu geben, nicht dafür maßgeblich sein kann, ob ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht. Vielmehr gilt: Jeder Tagesordnungspunkt ist einzeln daraufhin zu überprüfen, wie konkret er der Presse zur Kenntnis zu geben ist und es muss auf Nachfrage der Presse dargelegt werden, was einer näheren Konkretisierung entgegensteht.

Die Regierung von Unterfranken hat darauf reagiert und in einem Rundbrief (der über die Landratsämter an alle Kommunen des Bezirks ging), über die Themen „Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Gremien“ und „Auskunftsanspruch der Presse gegenüber den Kommunen“ informiert. Das Schreiben gibt über den Bezirk Unterfranken hinaus jedem eine Argumentationshilfe an die Hand, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen auftauchen.