Auskunftsanspruch gegenüber öffentlichen Betrieben


Die folgenden Fälle in Passau und München dokumentierten den rechtlichen Streit um einen Auskunftsanspruch und ein Akteneinsichtsrecht gegenüber Betrieben, in denen Stadt- oder Gemeinderäte sitzen.

PASSAU - Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik

VGH sorgt für Transparenz bei städtischen Unternehmen

Informationsbrief des bay. Städtetags
Juni 2006 - München

Der Bayerische Städtetag informiert in dem "Informationsbrief" Ausgabe 3/2006 die Gemeinden und Städte Bayerns über die Konsequenzen des Verwaltungsgerichtsurteils zu dem Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik".

Neben einem kurzen Rückblick auf das Verfahren und die Hintergründe erläuert der Autor die Konsequenzen aus dem Urteil. So ist mit weiteren Bürgerbegehren zu rechnen aber auch mit neuen Fragen zu

städtischen GmbHs. Vorallem die Frage nach (teil-)öffentliche Sitzungen von Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften dürfte den Städtetag in nächster Zeit beschäftigen.

VGH-Urteil zu dem Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik"

Verwaltungsgerichtshof Regensburg

8. Mai 2006 - Passau

Der Verwaltungsgerichtshof erklärt das von der ödp initiierte Bürgerbegehren in Passau für zulässig.

Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs und zielte darauf die Gesellschaftsverträge zu ändern.

Im Detail soll die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt werden und den Medien alle Tagesordnungspunkte bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.

Gerichtsurteile

Urteil des VGH (8.05.06)

Urteil des VG Regensburg

MÜNCHEN - Olympiapark GmbH

Entscheidung zur Informationsauskunft aus öffentlichen GmbHs

23. März 2006 - München

Entscheidung des Amtsgerichts München vom 23.3.2006 in dem Prozess eines freien Rundfunkjournalisten des BR gegen die Olympiapark GmbH.

Die Olympiapark GmbH muss die sechs Fragen des Journalisten zu Umsatz und Gesamteinnahmen aus dem Sponsorenpool schriftlich beantworten.

Ausfertigung des Amtsgerichts München

Berufung im Fall der Olympiapark GmbH

11. November 2006 - München

Im Berufungsverfahren des Journalisten Peter Kveton hat das Landgericht München I das Urteil aus erster Instanz bestätigt (Az: 9 S 8016/06). Das Landgericht hat ebenso wie das Amtsgericht die Olympiapark-Gesellschaft als «Behörde» im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes angesehen und ihr kein Geheimhaltungsinteresse zuerkannt. Die Olympiapark München GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt München ist, wurde zur Beantwortung von Fragen zu ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Sponsorenbeziehungen verurteilt.

BR-Journalist gewinnt Prozess um Auskunftspflicht

23. 6. 2006

Es war fünf nach zwölf, als am Donnerstag im Bundesgerichtshof BGH am Schluß der Verhandlung der Anwalt der Olympiapark München GmbH die spektakuläre Rücknahme der Revision erklärte. Damit hat der BR-Journalist Peter Kveton einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Veranstalter von Sport- und Kulturereignissen in der Hand. Die Urteile des Amtsgerichts München und des Landgerichts München I sind nun rechtskräftig.

In der BGH-Verhandlung ging es vorallem darum, ob die Olympiapark München GmbH, eine hunderprozentige Tochter der Stadt München, wie eine Behörde zur Auskunft verpflichtet sei und ob sie sich auf Geheimhaltungsinteressen berufen könne. Den Bemerkungen der Richter konnte man entnehmen, dass der BGH beide Fragen zugunsten des Journalisten entschieden hätte (AZ: III ZR 267/06) (SZ 23.6.07).